- Stammdatenverwaltung
- Zertifizierte Finanzbuchhaltung
- Betriebskostenabrechnung
- Mitgliederverwaltung
- Dividendenberechnung
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss ab dem 1.1.2025 der Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen, ohne eine vorherige Zustimmung des Geschäftspartners, möglich sein. Für die Erstellung und Versendung wird es jedoch eine Übergangsfrist bis 2027 geben.
Für unsere Software sind im kommenden Update der Empfang und die Verarbeitung bereits berücksichtigt:
Im Rechnungseingangsbuch wird die Erfassung von elektronischen Rechnungen äquivalent zu dem bestehenden Ablauf mit Erfassen, Kontieren, Prüfen und Verarbeiten möglich sein. Die elektronischen Rechnungen können somit gemäß sämtlichen Vorgaben verarbeitet werden. Für weitere Informationen für den Umgang in ZHAUS und die Ablage der entsprechenden Dokumente können Sie sich gerne bei uns direkt informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Zülow-Software und Computer GmbH